Freie Wahl des Insolvenzverwalters
Seit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) dürfen Unternehmen ihren Insolvenzberater selbst wählen.
Das bedeutet: Es ist seitdem wichtig, wie Unternehmen die leitungen eines Insolvenzverwalters bewerten. Finden Sie heraus wie zufrieden Unternehmen mit Ihren Leistungen als Insolvenzverwalter sind und ob sie Sie weiterempfehlen. Erfahren Sie außerdem, in welchen Bereichen Sie sich noch verbessern können.